Wir beraten Sie zu Fragen der Finanzierung durch die Pflegeversicherung, die die Krankenkasse oder das Sozialamt.
Die meisten Krankenversicherten sind über ihre Krankenkasse pflegeversichert. Sie reichen den Pflegeantrag deshalb bei der Pflegekasse der eigenen Krankenversicherung ein.
Andere haben eine private Pflegeversicherung abgeschlossen. In diesem Fall müssen Sie sich an diese Versicherung wenden.
Wer gilt als pflegebedürftig?
Wer auf ständige Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen ist, gilt als pflegebedürftig.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim Gehen und Stehen
Für die Einstufung in einen Pflegegrad werden alle unterstützende Maßnahmen erfasst. Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Toilettengänge und Nahrungsaufnahme. Darüber hinaus kann auch Zeit für hauswirtschaftliche Hilfen anerkannt werden.
Sachleistung oder Geldleistung
Bei der Pflegekasse kann die Übernahme von Sachleistungen, oder die Zahlung von Geldleistungen oder eine Kombination aus beidem beantragt werden.
Sachleistungen
Soll ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet werden, so gehört dies zu den Sachleistungen. Er rechnet die mit Ihnen individuell vereinbarten Leistungen zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades direkt mit der Pflegekasse ab.
Geldleistungen
Der Pflegebedürftige kann auch selbst Pflegegeld beziehen. Er übernimmt damit selbst die Verantwortung für eine ausreichende Pflege. Das Geld wird von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen.
Gutachten zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt die Pflegebedürftigkeit eines Menschen. Nach der Antragsstellung kommt ein Mitarbeiter des MDK zu den Betroffenen nach Hause und erstellt ein Gutachten. Er berücksichtigt nur bestimmte, gesetzlich festgelegte Leistungen des täglichen Lebens.
Für pflegende Angehörige und Betroffene kann es sehr hilfreich sein, wenn sie sich auf den Besuch des Gutachters vorbereiten. So kann beispielsweise ein Pflegetagebuch geführt werden, in dem aufgeschrieben ist, wie viel Zeit für welche Leistungen täglich aufgewandt werden muss.
Gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld des Besuchs durch den MDK beratend zur Seite und erläutern Ihnen, wie ein Pflegetagebuch geführt wird.