Auch Sie als pflegender Angehöriger können einmal erkranken, haben Termine oder benötigen einfach einen regelmäßigen Freiraum.
Vielleicht möchten Sie in Urlaub fahren oder Ihre Kinder / Enkelkinder besuchen.
Wer vertritt Sie?
Für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege. Hierfür stellt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 1612 € jährlich zur Verfügung. Zusätzlich kann auf Antrag auch die Hälfte der Leistungen für Kurzzeitpflege in die Verhinderungspflege eingehen.
Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite, damit die Pflege und Versorgung Ihrer Angehörigen gewährleistet ist.