Sie erhalten Pflegegeld von der Pflegeversicherung. In diesem Fall wird der Pflegenachweis bei vorliegen des Pflegegrades 2 oder 3 halbjährlich, und im Pflegegrad 4 oder 5 vierteljährlich notwendig. Der Pflegebedürftige wird von einer Pflegefachkraft im häuslichen Bereich aufgesucht und beraten.
Der Bericht an die Pflegeversicherung beinhaltet, ob die Pflege im häuslichen Bereich gesichert und ob eine ausreichende Versorgung mit Hausmitteln gegeben ist.